Therapeutischer Erstkontakt
In der Regel dürfen Physiotherapeuten Heilbehandlungen nur auf ärztliche Verordnung, d.h. nach Diagnosestellung durch einen Arzt durchführen. Das bedeutet, dass vor der Therapie immer ein Arzt aufgesucht werden muss.
Durch die Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker für den Bereich Physiotherapie, beurkundet durch das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter, bin ich befugt eigenverantwortlich Beschwerden des muskuloskelletalen Systems zu erkennen und zu behandeln.
Ich richte mich bei der Diagnostik nach Ihren klinischen Beschwerden, nach Ihrer individuellen Vorgeschichte der Beschwerden und nach speziellen Funktionstests.
Somit kann ich Ihnen sämtliche Heilbehandlungsleistungen meiner Praxis auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.
Der Vorteil für Sie wäre eine Zeitersparnis, da eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie ohne großen Zeitverzug beginnen kann.
Absprachen mit den Krankenkassen würden hierbei wegfallen.
Die Behandlungen werden dann von mir in Rechnung gestellt.
Die Preise orientieren sich an der GebüH, der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Privat - und zusatzversicherte Patienten können diese Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen und bekommen eine Erstattung. Die Höhe richtet sich nach dem Versicherungstarif.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Kay Gültekin